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Werbung für Klimageräte oft mit falschen Angaben

Verbraucherzentralen gehen gegen Anbieter von Klimaanlagen vor

21.07.2010 - Verbraucherzentrale Bundesverband

Mobile Klimageräte werden häufig mit irreführenden Klimaschutzargumenten beworben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und sechs Verbraucherzentralen haben deshalb 35 Unternehmen abgemahnt, die für Klimaanlagen mit fehlenden, falschen oder scheinbar positiven Angaben warben.

Die 35 Hersteller und Händler der Klimageräte wurden abgemahnt, weil die Produkte gar nicht oder falsch in Bezug auf ihre Energieeffizienz und den Verbrauch gekennzeichnet waren, und/oder mit Hinweisen wie „voll ökologisch“ oder „hoch effizient“ warben, obwohl der Stromverbrauch dieser Geräte besonders hoch ist.

Kältemittel als "umweltfreundlich" bezeichnet

Ein Großteil der Unternehmen wurde ebenfalls abgemahnt, weil sie die Kältemittel der Geräte als „umweltschonend“ oder „umweltfreundlich“ bezeichneten, obschon diese klimaschädlich sind und die Nutzung teilweise bereits seit 1991 gesetzlich eingeschränkt wurde.

Verklagt wurde der Hersteller De’Longhi, weil er eines seiner Klimageräte als „Öko“ bezeichnet, obwohl es in die Energieeffizienzklasse [1]  E eingruppiert ist. Der Otto-Versandhandel erhielt ebenfalls eine Abmahnung wegen falscher bzw. fehlender Angaben auf seinem Onlineportal.

Keine Angaben zur Energieeffizienz

Bei den Werbeanzeigen fiel insbesondere auf, dass viele Baumärkte nur ungenügende oder falsche Angaben zu den Klimageräten machen. So fehlten in den Filialen von Bauhaus Rhein-Ruhr oftmals die gesetzlich vorgeschriebenen Etiketten mit den Angaben zu Energieeffizienz und -verbrauch oder die Geräte waren nur mit ausländischen Etiketten ausgezeichnet.

Auch Hagebau, Obi  und Toom verstießen gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Energiekennzeichnung und/oder betitelten zudem die schädlichen Kältemittel als ökologisch oder umweltfreundlich.

Maßnahmen gegen unberechtigte Werbung mit Klimaschutzargumenten

Im Rahmen der Verbraucherallianz „fürs klima.“ gehen die Verbraucherzentralen seit 2009 gegen Unternehmen vor, die zu Unrecht mit Klimaschutzargumenten werben. Die 35 Unternehmen wurden aktuell vom  Verbraucherzentrale Bundesverband und den Verbraucherzentralen in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern abgemahnt - ein Großteil davon von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

 

[1] Die Energieeffizienzklasse wird mit dem EU-Energielabel auf Elektrogroßgeräten angege-ben. Sie wird mit einer Skala von A bis G angegeben, wobei A für einen niedrigen und G für einen hohen Energieverbrauch steht.

 

für mich. für dich. fürs klima. ist ein Bündnis des Verbraucherzentrale Bundesver-bands (vzbv) mit den 16 Verbraucherzentralen, dem Deutschen Mieterbund (DMB), der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), dem Ver-kehrsclub Deutschland (VCD), dem VerbraucherService (VS) im Katholischen Deutschen Frauenbund und Germanwatch. Weitere Infos zu Werbung mit Klimaschutz-argumenten unter www.verbraucherfuersklima.de.


Für Rückfragen:

Melanie Sy
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit „für mich. für dich. fürs klima.“
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V
Tel. (030) 258 00-342
sy@vzbv.de

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