Die Energieeinsparverordnung - Mindestanforderungen für Wohngebäude

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist Teil des deutschen Baurechts. Sie gibt Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch ihres Gebäudes oder Bauprojektes vor und gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude.

Wohnungsneubau

Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden im Jahr 2007 Mindestanforderungen an neue Wohngebäude festgelegt: es gilt Niedrigenergiehaus-Standard. Das bedeutet, der Heizwärmeverbrauch darf höchstens 70 Kilowattstunden betragen (sieben Liter Heizöl oder sieben Kubikmeter Ergas pro Quadratmeter und Jahr).

Die neue Fassung der EnEV ist seit 1. Oktober 2009 in Kraft. Sie soll den Mehrenergiebedarf von Gebäuden um 30 Prozent senken und die Dämmung um 15 Prozent verbessern. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zielt darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu steigern. In Neubauten ab 1.1.2009 muss der Wärmeenergiebedarf zu bestimmten Anteilen mit Strahlenenergie, Biomasse, Geothermie oder Umweltwärme gedeckt werden.

Wichtig hierbei: Die Anforderungen an den Wohnungsneubau betreffen zurzeit etwa 175.000 im Jahr. Mehr wurde 2008 nicht neu gebaut. Der Gebäudebestand (circa 40 Millionen Wohnungen) bleibt von diesen Anforderungen weitgehend ausgeschlossen.

Wohnungsbestand

Die Energieeinsparverordnung formuliert für den Wohnungsbestand  – rund 40 Millionen Wohnungen – keine generellen Mindestanforderungen. Festgelegt werden lediglich Grenzen des Jahresprimärenergiebedarfs nach einem umfassenden Umbau, Ausbau oder einer Erweiterung des Gebäudes. Unter anderem gilt:

- Heizkessel müssen bei Modernisierung der Gebäudehülle angepasst werden.
- Öl- oder Gasheizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, mussten erneuert oder erweitert werden.
- Ungedämmte oberste Geschossdecken, begehbare oberste Geschossdecken müssen gedämmt werden.
- Elektrische Nachtstromspeicherheizungen müssen ab 2020 abgeschaltet und entfernt werden. Diese Pflicht betrifft alle Geräte, die älter als 30 Jahre sind.
- Bei umfassenden Modernisierungen von Altbauten müssen die entsprechenden Bauteile zum Beispiel 30 Prozent verschärften Anforderungen entsprechen.

Die Bundesregierung fördert über das CO2-Gebäudesanierungsprogramm energetische Modernisierungen im Wohnungsbestand mit zuletzt 1,5 Milliarden Euro im Jahr. Hierdurch werden jährlich etwa 265.000 Wohnungen saniert.

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Stand: 02.11.2009

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