Ein Jahr „neue Fahrgastrechte“ - der Zielbahnhof ist noch nicht erreicht

Verspätungen, Zugausfälle und ein unübersichtlicher Tarifdschungel sind Schwierigkeiten, mit denen Verbraucher im Schienenverkehr konfrontiert werden. Seit 29. Juli 2009 gelten neue Fahrgastrechte. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat sich diese neuen Verbraucherrechte angesehen und festgestellt, dass auch sie nur bedingt weiterhelfen…

Seit Juli 2009 stehen Verbrauchern bei Verspätungen im Schienenverkehr finanzielle Entschädigungsansprüche zu. Je nach Dauer der Verspätung werden 25% (ab einer Stunde Verspätung) bis 50% (ab zwei Stunden Verspätung) des Fahrpreises erstattet. Dies gilt jedoch nur für Fahrgäste, die einen Einzelfahrschein besitzen.
Für Verbraucher mit Zeitkarten gelten lediglich die Erstattungsansprüche, die die Bahnunternehmen selbst in ihren Beförderungsbedingungen vorsehen. Die Deutsche Bahn beispielweise entschädigt Verbraucher für Verspätungen ab 60 Minuten im Fernverkehr pauschal mit einem Betrag von 5 € für die 2.Klasse und 7,50 € für die 1. Klasse. Maximal werden jedoch nur 25% der Kosten der Zeitkarte erstattet. Gleiches gilt für Verspätungen im Nahverkehr; hier müssen Verbraucher zudem noch darlegen, dass es sich um wiederholte Verspätungen handelt. Hier verlangt die Bahn, dass Fahrgäste der zweiten Klasse mindestens drei, Fahrgäste der 1. Klasse mindestens zwei entsprechende Verspätungen nachweisen. Auch werden hier nur geringere Beträge erstattet: 1,50 € für die 2.Klasse und 2,25 € für die 1. Klasse.
Zeichnet sich eine Verspätung von mehr als 20 Minuten ab, können Fahrgäste des Nahverkehrs auf ein anderes Schienenverkehrsmittel umsteigen. Das kann auch ein Fernverkehrszug sein. Zum Beispiel kann der Reisende vom Regionalexpress, für den seine Fahrkarte normalerweise gilt, es auf einen Inter City Express umsteigen. Allerdings funktioniert das nur, wenn es sich um Züge des gleichen Betreibers handelt.
Zeichnet sich im Fernverkehr bereits vor Reiseantritt eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab, müssen Verbraucher nicht auf einen anderen Zug ausweichen. Sie können stattdessen das Ticket zurückgeben und sich den Fahrpreis ausbezahlen lassen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, die Fahrt ohne Mehrkosten später bei geänderter Streckenführung durchzuführen. Die Mobilitätsberatung der Verbraucherzentrale hilft auch hier bei der Zusammenstellung passender Verbindungen (mobilitaetsberatung@vz-bw.de).
Je nach dem, ob Verbraucher im Fern- oder Nahverkehr unterwegs sind, ob sie eine Zeitfahrkarte nutzen und wie lange Verspätungen dauern, gelten unterschiedliche Regelungen und Rechte. Es ist nicht ohne Weiters erkennbar, welche Rechte wem im Einzelfall zustehen. Von Zugverspätungen Betroffene müssen sich die Verspätungen bestätigen lassen und die Entschädigungsansprüche formal gegenüber dem Bahnunternehmen geltend machen.

Damit Verbraucher die ständigen und alltäglichen Beeinträchtigungen im Bahnverkehr nicht weiter hinnehmen müssen, drängt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bei den Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft auf eine Verbesserung der Fahrgastrechte. Berichten Sie uns von den Benachteiligungen, mit denen Sie konfrontiert werden, wenn Sie auf den Schienen unterwegs sind. Ihre Berichte helfen uns, für Ihre Fahrgastrechte zu streiten. Ihre Berichte können Sie jederzeit gerne senden an: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg -Klimaprojekt- Paulinenstraße 47 70178 Stuttgart E-Mail: mobilitaetsberatung@vz-bw.de Fax: (0711) 6691-50

Seite empfehlen

Copyright © Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. 2009