Große Defizite bei Autohändlern in Sachsen-Anhalt

Marktcheck zur neuen Kfz-Kennzeichnungsverordnung brachte schlechte Ergebnisse

Sachsen-Anhalts Autohändler patzen bei der Umsetzung der gesetzlich geregelten Informationspflicht zu Kraftstoffverbrauch und CO2 -Emissionen bei Neuwagen. Das ist das Ergebnis eines Marktchecks, den die Verbraucherzentrale durchführte.

"Klare Verstöße gegen geltendes Recht" - so das Resümee der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Die Auswertung ihres Marktchecks zeigt keine guten Ergebnisse, ganz im Gegenteil: Nur ein Drittel der aufgesuchten Autohändler Sachsen-Anhalts konnte den "DAT [1] Leitfaden zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emmissionen" vorweisen. Der Aushang mit vergleichenden Kraftstoffangaben war nur in 25 Prozent der Autohäuser vorhanden. Und selbst die Kennzeichnung mit dem CO2-Label fand sich nur bei rund 75 Prozent der ausgestellten Neuwagen. Ein Händler hatte konsequent keines seiner Neufahrzeuge mit dem CO2-Label ausgezeichnet.

Ein Gesetz regelt die Informationsmöglichkeit für Verbraucher

Anlass der Stichprobenuntersuchung bot die sogenannte Abwrackprämie und die dadurch erhöhte Nachfrage nach Neuwagen. Die Verbraucherzentrale wollte wissen, ob und wie sich Verbraucher zu sparsamen Autos informieren können. Den gesetzlichen Rahmen dazu bietet die "Verordnung über Verbraucherinformation zu Kraftstoffverbrauch und CO2 -Emissionen neuer Personenkraftwagen" (PKW-EnVKV). Mit dieser Verordnung soll sichergestellt werden, dass Verbraucher sich vor dem Kauf eines Autos, schnell und unkompliziert über Kraftstoffverbrauch und CO2 -Emissionen informieren können.

Folgendes schreibt die Verordnung vor:

  • die Ausweisung der Kraftstoffverbräuche und die CO2 -Emissionen aller Neufahrzeuge mit einer Verbraucherinformation, dem sogenannten CO2 -Label
  • einen gut sichtbaren Aushang mit den Werten des offiziellen Kraftstoffverbrauchs und der offiziellen spezifischen CO2 -Emissionen aller Modelle neuer Pkw, die am Verkaufsort ausgestellt oder dort zum Kauf angeboten werden
  • den "DAT Leitfaden zu Kraftstoffverbrauch und CO2 -Emissionen" auf Anfrage jedem Verbraucher entweder in gedruckter oder elektronischer Form auszuhändigen

Im Zuge des kleinen Marktchecks wurde von der Verbraucherzentrale auch die Beratungsqualität zu den Themen "kraftstoffsparendes Auto" und "Abwrackprämie" unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Größtenteils konnte ein sparsames Modell genannt werden. Modelle mit alternativen Antrieben wie (Erdgas, LPG-Autogas) wurden als unwirtschaftlich abgetan.

Zu welchen genauen Konditionen die Umweltprämie erhältlich ist, erfuhr der Testkäufer in der Regel auf gezielte Nachfrage. Eine Abwicklung des "Abwrackvorganges" war in allen Fällen über die Autohäuser möglich.

Der Tipp der Verbraucherzentrale: Eine komfortable Möglichkeit, sich über sparsame Neuwagen zu informieren, bietet der Verkehrsclub Deutschland (VCD) unter Besser Autokaufen und der VCD-Auto-Umweltliste 2009/2010, die am 18. August 2009 erscheint und für VCD-Mitglieder kostenlos als Download zur Verfügung steht.

Stand: 14.08.2009

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