Ihr Recht als Fahrgast

Neues Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Wie hoch ist die Entschädigung bei Zugverspätung? An wen muss ich mich wenden und wer zahlt die Entschädigung aus? Was kann ich tun, wenn ich den letzten Anschlusszug nicht erreiche? Die Fachberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben darüber Auskunft.

Am 29. Juli 2009 ist das neue Fahrgastrechtegesetz in Kraft getreten. Bei Zugausfällen und -verspätungen waren die Fahrgäste des Nah- und Fernverkehrs bislang auf die Kulanz der Verkehrsunternehmen angewiesen. Neuerdings haben sie ein Recht auf Entschädigung. Wer Fragen zu den neuen Regelungen oder Probleme bei der Durchsetzung seiner Ansprüche hat, kann sich ab 14. August 2009 bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beraten lassen.

Die Fachberaterinnen der Verbraucherzentrale geben jeden Freitag zwischen 10 und 12 Uhr unter der Rufnummer 06131/284819 Antworten auf Ihre Fragen.

Fahrgäste können sich auch schriftlich an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Postfach 4107 in 55031 Mainz, Telefax 06131/284813, E-Mail mobilitaet@vz-rlp.de wenden.

Anlaufstellen sind auch die örtlichen Beratungsstellen, die Anfragen aufnehmen und zur Bearbeitung an die Fachabteilung der Verbraucherzentrale weiterleiten. Die Beraterinnen setzen sich dann telefonisch oder schriftlich mit den Ratsuchenden in Verbindung.

Stand: 05.10.2009

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