Mängel bei der PKW-Kennzeichnung von CO2-Angaben

Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen von PKWs müssen gekennzeichnet werden. Die Informationen dazu müssen sowohl durch einen Leitfaden, einen Aushang am Verkaufsort, der alle Modelle miteinander vergleicht, als auch als Hinweis am Auto selber bereitgestellt werden. So sieht es die so genannte PKW-Energiekennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) vor. Ob dies in den Autohäusern tatsächlich umgesetzt wird, hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bereits mehrfach geprüft. Bei einem ersten Marktcheck im Juni 2009 in den Städten Karlruhe und Stuttgart zeigte sich, dass von 35 Autohäusern lediglich 11 eine vollständige, d.h. alle gesetzlichen Vorgaben erfüllende Kennzeichnung aufwiesen. In fünf der überprüften Autohäuser waren gar keine Kennzeichnungen vorhanden. Eine erneute Marktbegehung nach vier Monaten deutete zwar auf eine Verbesserung hin, dennoch hatte die Hälfte aller Häuser immer noch nicht alle Anforderungen erfüllt. Die dritte Begehung im März 2010 zeigte, dass Autohäuser das Gesetz immer noch nicht umsetzen, auch wenn nur zwei von insgesamt 18 Händlern mit mangelhafter Kennzeichnung aufgefallen sind. Problematisch ist die Tatsache, dass es bis heute keine funktionierende Marktüberwachung der Energieverbrauchskennzeichnung in Baden-Württemberg gibt. Autohäuser werden daher bei bestehenden Mängeln kaum von Kontrollbehörden aufgefordert werden, diese zu beseitigen oder mit Sanktionen/Bußgeldern rechnen müssen.

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