Wie Firmen mit der Wahrheit lügen
Was würden Sie von einem Autohändler halten, der wirbt: „Unsere Neuwagen sind fahrbereit“? Oder von einem Bäcker, der verkündet: „Mein Brot ist essbar?" Dem normalen Durchschnittsmenschen dürfte sich spätestens bei solcher Brotwerbung die Frage aufdrängen, ob da vielleicht einer „ein Rad ab“ habe. Warum aber meinen so viele Unternehmen, bei der Werbung mit Umwelt- oder Klimaargumenten sei jede Lüge erlaubt? Es ist heutzutage modern, Produkte und Dienstleistungen mit einem „grünen Mäntelchen“ zu schmücken.
Eine der vielen verbreiteten Methoden dieser „Grünfärberei“ ist es, mit Selbstverständlichkeiten zu werben. So preisen zum Beispiel Kühlschrankhersteller, Spraydosenverkäufer, Matratzen-Händler und viele andere ihre Produkte gern mit der Kennzeichnung „FCKW-frei“ an. Nur gilt für diese Fluorchlorkohlenwasserstoffe wegen ihrer Ozonschicht-Schädlichkeit in Deutschland seit fast zwanzig Jahren ein stufenweises grundsätzliches Verbot der Herstellung, Einfuhr oder Weitergabe. Was also soll daran besonderes sein, wenn Hersteller und Händler die betreffende deutsche und Europa-Verordnung einhalten?
Noch plumper warb ein Rostocker Ofenbauer: Seine Kamine würden die Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes einhalten. Sollte das heißen, die seiner Konkurrenz nicht? Man sieht: Hier wird mit der Wahrheit (z. B. kein FCKW) gelogen (keine Besonderheit gegenüber Konkurrenzprodukten).
Im Rahmen der bundesweiten Verbraucherallianz „für mich. für dich. fürs klima.“ haben sich jetzt deutschlandweit mehrere Verbraucherzentralen dieser „Grünschwindelei“ am Beispiel der Kennzeichnung „FCKW-frei“ gewidmet. Auch die Klimaprojekt-Arbeitsgruppe der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e.V. hat hier im Land etliche Lebensmittel-discounter, Drogerie- und Bau- oder Gartenmärkte sowie diverse Online-Vertriebsseiten überprüft.
Das Ergebnis hat negativ überrascht: So wurden beispielsweise Mitte Mai 2010 in Rostock innerhalb von drei Stunden dreizehn Unternehmen festgestellt, die mit der Selbstverständlichkeit „FCKW-frei“ warben. Inzwischen erhielten insgesamt achtzehn „Grünfärber“ (Stand vom 02.06.2010) förmliche wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und wurden aufgefordert, Werbung mit dem Zusatz „FCKW-frei“ oder einer sinngemäßen Floskel bei Strafe eines hohen Geldbetrages zu unterlassen. Vier Unternehmen haben die geforderte Verpflichtungserklärung sofort abgegeben. Drei Unternehmen versuchten es mit dem „Haltet-den-Dieb!“-Prinzip: Der Händler behauptete, nur eine Darstellung des Herstellers übernommen zu haben; und der Hersteller verwies darauf, dass die Werbung ja vom Händler geschaltet worden war. Tatsächlich aber kann jeder in der gesamten Kette vom Hersteller bis zum Endverkäufer für Verbrauchertäuschung verantwortlich gemacht werden. Und so hat die Neue Verbraucher-zentrale in Mecklenburg und Vorpommern e.V. sowohl Hersteller als auch Händler auf Unterlassung abgemahnt.
In den derzeit noch laufenden Abmahnverfahren geht es vor allem noch um die Einigung über eine angemessene Aufbrauchfrist für die beanstandeten Waren. Denn, soweit dies mit den Interessen der Verbraucher vereinbar ist, sollen keine Produkte wegen Werbung mit der Selbstverständlichkeit „FCKW-frei“ aus dem Wirtschaftskreislauf herausgenommen werden. Die Neue Verbraucherzentrale gewährt daher grundsätzlich. Diese können für die Korrektur einer Internet-Seite wenige Tage betragen, für das Aufbrauchen eines dicken gedruckten Kataloges möglicherweise mehrere Monate Aufbrauchfrist. Zum restlichen Ausverkauf fehlerhaft gekennzeichneter Produkte sind diese Fristen für Einzelhändler oft deutlich länger als für Hersteller.
Stand: 02.06.2010


