Wer suchet, der findet nicht immer - Informationen zum Energieverbrauch im Internet oft schwer zu finden

Ist die Waschmaschine kaputt, muss meist möglichst schnell eine neue her. Idealerweise soll sie gut waschen, möglichst preisgünstig sein und wenig Strom und Wasser verbrauchen. Immer häufiger informieren sich Verbraucher in solchen Fällen im Internet oder bestellen Elektrogeräte direkt im Onlineshop. Doch nicht immer erhalten sie bei solchen Fernabsatzgeschäften die Informationen, auf die sie ein Recht haben. Energieeffizienzklasse, Energieverbrauch eines Standardprogramms oder der Wasserverbrauch sind nur einige davon.

Aus Gründen des Umwelt- und Ressourcenschutzes hat der Gesetzgeber bestimmt, dass Verbraucher sachliche und vergleichbare Informationen hinsichtlich des Verbrauchs an Energie, Wasser und anderen Ressourcen erhalten. Hierzu wurden und werden in Zukunft entsprechende Gesetze erlassen. Seit 1994 gibt es beispielsweise Kennzeichnungsvorschriften für Kühlschränke. In den Folgejahren wurden diese auf weitere Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke oder auch Klimageräte ausgeweitet. Im Handel spiegeln sich diese Pflichten dahingehend wider, dass Haushaltsgeräte mit dem farbigen EU-Label, das die wichtigsten Daten zum Energieverbrauch enthält, versehen sind.
Auch beim Kauf über das Internet sind die Anbieter verpflichtet, Angaben zu Energie- und Ressourcenverbrauch zur Verfügung zu stellen. Die dabei vorgeschriebenen Angaben sind sogar umfangreicher als diejenigen auf einem EU-Label. Sie erläutern, worauf sich Zahlenwerte beziehen, auf welcher Grundlage sie errechnet wurden und sie liefern weitere verbraucherrelevante Informationen wie beispielsweise bei Waschmaschinen die Angabe zum durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch.
In der Praxis kommen die Anbieter diesen Pflichten jedoch nur unzureichend nach. Eine Interneterhebung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die 32 Herstellerseiten und Onlineshops umfasste, zeigte, dass bei jedem vierten Haushaltsgerät mindestens eine gesetzlich erforderliche Angabe komplett fehlte. Betrachtet man zusätzlich, ob die vorgeschriebenen Angaben auch nach Vorgabe des Gesetzes erläutert werden, so erfüllte nur noch jedes sechste Gerät diese Anforderung. Zudem trat zutage, dass Verbraucher energie- und ressourcenrelevante Angaben nicht auf einen Blick gebündelt erhalten. Diese Angaben sind an unterschiedlichen Stellen aufgeführt, es muss gescrollt oder weitergeklickt werden. Häufig verbergen sie sich hinter wenig selbsterklärenden Bezeichnungen wie „Artikelinformationen“ , „Features“ oder „Leistungswerte“ - es fehlt an Einheitlichkeit  Dem Verbraucher wird die Informationsbeschaffung und Vergleichbarkeit von Elektrogeräten hiermit unnötig erschwert.
Wünschenswert wäre eine einheitliche, für Verbraucher verständliche Bezeichnung, aber auch, dass energie- und ressourcenrelevante Angaben im Internet umfassend und auf einen Blick deutlich erkennbar sind.
Seit September 2010 ist übrigens auch für die Produktgruppe Energiesparlampen eine neue gesetzliche Regelung in Kraft. Sie verpflichtet Hersteller und Anbieter auf Internetseiten über die Lebensdauer, Anlaufzeit und Größe der Lampen zu informieren und Hinweise zur Entsorgung zu machen.

Seite empfehlen

Copyright © Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. 2009